Wann sollte eine kieferorthopädische Behandlung beginnen?
Einige Fehlentwicklungen des Gebisses sind bereits im Vorschulalter zu erkennen. Werden die Kieferfehlstellungen dann bereits korrigiert, kann die weitere Gebissentwicklung „normal“ verlaufen. Somit können oft lang dauernde Behandlungen zu einem späteren Zeitpunkt verhindert werden. Daher empfiehlt es sich, die Kieferentwicklung bereits im Alter von 6-7 Jahren kontrollieren zu lassen.
Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen beginnen in dem Alter, in dem die seitlichen Milchzähne ausfallen und die bleibenden Zähne nachkommen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen und kann zur Korrektur genutzt werden.
Sobald das Kieferwachstum abgeschlossen ist (bei Mädchen mit ca. 14 Jahren, bei Jungen mit ca. 17 Jahren), können Kieferfehlstellungen in den meisten Fällen nur noch operativ behoben werden. Schief stehende Zähne können allerdings auch in diesem Alter noch behandelt werden.
Unser Ziel ist es, nach Möglichkeit alle bleibenden Zähne zu erhalten. Dies ist durch den Einsatz modernster Behandlungstechniken in den meisten Fällen möglich. Nur in Kiefern mit extrem ausgeprägtem Platzmangel oder ungünstiger Wachstumsrichtung ist es heute hin und wieder noch erforderlich, Zähne zu extrahieren.
Nein. Herausnehmbare und feste Zahnspangen haben unterschiedliche Einsatzbereiche. Eine feste Zahnspange kann nicht durch eine herausnehmbare ersetzt werden. Nacheinander eingesetzt können sich die beiden jedoch ergänzen.
Nein. Bei der Behandlung mit fester Zahnspange ist eine überdurchschnittliche Mundhygiene wichtig. Patienten erhalten vor dem Einsetzen der festen Zahnspange eine Einweisung in die richtige Zahnputztechnik während der Behandlungszeit. Weißliche Flecken (Entkalkungen) auf den Zähnen, die bei einigen Patienten nach dem Behandlungsende sichtbar sind, sind auf mangelhafte Mundhygiene zurückzuführen. Pflegt der Patient seine Zähne während der Behandlungszeit mit fester Zahnspange sehr gut, werden die Zähne keinen Schaden davontragen.
Zähne können zeitlebens bewegt werden. Daher sind auch kieferorthopädische Behandlungen im Erwachsenenalter möglich, solange Zähne und Zahnfleisch gesund sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr nur dann, wenn eine mittelschwere oder schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt (kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG 3-5).
Zur Bestimmung des Schweregrades wird die Zahn- oder Kieferfehlstellung exakt vermessen und anhand einer Tabelle eingestuft. Dies kann in den meisten Fällen innerhalb der ersten Untersuchung (Beratungsgespräch) durchgeführt werden.
Nicht übernommen werden die Behandlungen sogenannter leichter Zahn- oder Kieferfehlstellungen (kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2) sowie Zusatzleistungen wie zahnfarbene Brackets.
Wichtig ist, dass es sich bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen nicht um eine Einstufung der medizinischen Notwendigkeit handelt, sondern vom Gesetzgeber lediglich eine willkürliche Grenze in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit einer Behandlung gezogen wurde. Die Behandlungen einiger Kieferfehlentwicklungen werden damit von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt, sind aber dennoch medizinisch sinnvoll.
Für erwachsene Patienten wird eine kieferorthopädische Behandlung nur dann noch übernommen, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung notwendig ist (chirurgische Verlagerung des Ober- und/oder Unterkiefers).
Nein! Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine kieferorthopädische Beratung. Diese ist nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene kostenfrei.